Wann darf man in Zweiter Reihe Parken? ✓ Die Regeln für Autofahrer erklärt

Wer
Zweiter Reihe Parken Erlaubt

Du hast schon öfter mal gesehen, wie Fahrer in zweiter Reihe parken? Wusstest du aber, dass das eigentlich nicht erlaubt ist? In diesem Artikel erklären wir dir, wer in zweiter Reihe halten darf und wer nicht. Also, lass uns mal schauen, was da so alles geregelt ist!

In Deutschland dürfen nur Personen in der zweiten Reihe halten, die ein spezielles Schild tragen, das deutlich anzeigt, dass sie dort parken dürfen. Dieses Schild wird normalerweise von Behörden, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ausgestellt, die ein Fahrzeug benötigen, um ihren täglichen Geschäften nachzugehen. Es ist auch möglich, einen Parkplatz von der örtlichen Verwaltung zu mieten, aber dies ist normalerweise nur für längere Zeiträume möglich. Du kannst also nur in der zweiten Reihe parken, wenn du ein spezielles Schild besitzt.

Parken in zweiter Reihe: Bußgeldrisiko bei Verstoß gegen StVO

Du solltest nicht in zweiter Reihe parken! Laut § 12 der StVO ist das Parken in zweiter Reihe verboten. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie schon ein Parken begehen, wenn sie länger als drei Minuten am selben Ort halten oder das Fahrzeug verlassen. Im Ausnahmefall ist ein Halten erlaubt, zum Beispiel wenn du nur kurz eingekauft hast oder jemanden abgesetzt oder abgeholt hast. Parken solltest du aber möglichst vermeiden, denn es kann teuer werden. Solltest du doch einmal erwischt werden, kann dich das ein Bußgeld kosten.

Ladetätigkeit: Ununterbrochen und direkt am Fahrzeug

Du hast schon mal von der Judikatur bezüglich der Ladetätigkeit gehört? Sie besagt, dass sie ununterbrochen und direkt beim Fahrzeug vorgenommen werden muss. Der Weg dahin ist natürlich in die Überlegungen einzubeziehen, aber 20 Minuten ohne Aktivitäten am Fahrzeug sind laut dem Verwaltungsgerichtshof zu lang. Daher ist es wichtig, dass während der Ladetätigkeit immer wieder mal nach dem Rechten gesehen wird.

Kann ich in zweiter Reihe halten? Richtlinien der StVO beachten

Du fragst dich, ob du gemäß StVO in zweiter Reihe halten darfst? Grundsätzlich ist das erlaubt, wenn du zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen deines Fahrzeugs anhältst. Aber an ein paar Dinge musst du unbedingt denken: Du darfst keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern und musst die Vorgaben der StVO zum Halten beachten. Achte also darauf, dass du nur so lange wie nötig stehen bleibst und auch darauf, dass du nicht an einer Stelle parkst, die eigentlich nicht dafür vorgesehen ist.

Vermeide Halten in Zweiter Reihe: Geduld & Parkticket nutzen

Du hast sicherlich schon einmal erlebt, wie ärgerlich es ist, wenn du dich in einer Reihe anstellen musst, um einen Parkplatz zu finden und plötzlich stellt sich jemand einfach vor dich. Genauso ärgerlich ist es auch, wenn man sich auf der Straße anstellen muss und jemand einfach vorbei fährt und sich in zweiter Reihe parkt. Dieses Verhalten wird als Halten oder Parken in zweiter Reihe bezeichnet und ist sowohl in der Stadt als auch außerhalb ein No-Go. Wenn du einen Parkplatz suchst, ist Geduld gefragt. Versuche, ein Parkhaus oder eine Parkzone zu finden und stelle dich dort an. So vermeidest du, dass du andere Verkehrsteilnehmer blockierst und stört. Außerdem kannst du eine Parkticket kaufen und das Risiko vermeiden, ein Bußgeld zu bekommen.

Erfahre, wozu Zickzacklinien auf Straßen dienen

Du hast schon mal eine Zickzacklinie auf einer Straße gesehen, aber hast du gewusst, wozu sie da ist? Genau, sie kennzeichnet Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote. Aber: sie allein bedeutet nicht, dass du nicht halten oder parken darfst. Es ist nötig, dass ein entsprechendes Schild vorhanden ist, damit das Halt- oder Parkverbot gültig ist. Dann weißt du auch, in welchem Bereich das Verbot gilt. Also, schau immer zuerst nach, ob ein Schild vorhanden ist, bevor du an der Zickzacklinie hältst oder parkst.

Erfahre mehr über Zweispurige Fahrzeuge und Verkehrswege

Du hast schon mal von zweispurigen Fahrzeugen und Verkehrswegen gehört? Zwei Spuren bedeutet, dass sich Fahrzeuge auf getrennten Wegen bewegen. Dies kann man beispielsweise an Autobahnen sehen, die aus zwei getrennten Fahrspuren pro Richtung bestehen. Auch der öffentliche Nahverkehr setzt auf zweispurige Wege: In der U-Bahn gibt es zwei Gleise, auf denen die Züge in verschiedene Richtungen fahren. Auch Straßenbahnen nutzen oft zwei getrennte Gleise, die zum Beispiel durch ein Geländer getrennt sind. So können die Fahrzeuge sicher und schnell von A nach B kommen.

Abstellen eines Autos: Vorteile einer Vertrauensperson

Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, ein zugelassenes Fahrzeug so lange wie nötig auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Dennoch kann es – gerade bei längeren Abstellzeiten – vorteilhaft sein, einer Vertrauensperson den Schlüssel und die Papiere des Autos zu überlassen. So kann diese Person alle drei Tage einmal nach dem Auto sehen, und im Falle eines Falles schnell reagieren. Außerdem sollte dafür gesorgt werden, dass die beauftragte Person auch über die Adresse des Fahrzeughalters informiert ist, damit sie ihn im Falle eines Falles erreichen kann.

Parken neben Einfahrten: Warum nicht näher als 3,05m?

Du hast bestimmt schon mal gesehen, dass man beim Parken neben einer Einfahrt nicht näher als 3,05 m an die Ausfahrt heranfahren darf. Das ist schon eine ganze Weile so – aber warum? Der Grund ist, dass die zulässige Höchstbreite von Pkw 2,55 m beträgt und man zusätzlich einen Sicherheitsabstand von 25 cm einhalten muss. Damit kommst du dann auf insgesamt 3,05 m – und das ist der Grund, warum du dein Auto nicht näher an die Ausfahrt stellen darfst.

Niemals in zweiter Reihe parken – Erfahre mehr!

Du solltest auf keinen Fall in zweiter Reihe parken, denn das ist meistens verboten. Mit ‚in zweiter Reihe parken‘ ist gemeint, dass Du länger als drei Minuten anhältst oder Dein Fahrzeug verlässt. Wenn Du Dich jedoch kurzfristig entscheidest, etwas auszuladen oder jemanden ein- oder aussteigen zu lassen, dann ist es meistens in Ordnung, kurz in zweiter Reihe anzuhalten. Bedenke aber, dass es dafür immer noch einige Ausnahmen geben kann. Es ist also immer empfehlenswert, die lokalen Verkehrsregeln zu kennen.

Parken: Nicht länger als 3 Minuten stehen bleiben

Du solltest dein Auto nicht länger als 3 Minuten stehen lassen. Wenn du an einer Stelle anhältst, an der du nicht sofort ein- und aussteigen oder dein Auto be- und entladen kannst, dann gilt das als Parken. Damit du nicht in eine böse Überraschung gerätst, solltest du darauf achten, dass du nicht länger als 3 Minuten an einer Stelle stehen bleibst. Falls du mehr Zeit brauchst, um zum Beispiel einzukaufen oder eine Pause einzulegen, dann empfehlen wir dir, einen Parkplatz zu suchen. So bist du auf der sicheren Seite.

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Richtig Fahrzeug am Fahrbahnrand abstellen

Du solltest immer darauf achten, dass Du dein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand abstellst. Das bedeutet, dass du auf die Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen achtest, die angeben, wie du dein Fahrzeug parken sollst. In den meisten Fällen bedeutet das, dass du dein Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand abstellst. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, in denen das Parken auf dem Seitenstreifen erlaubt ist. In solchen Fällen solltest du sicherstellen, dass du nicht die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrst. Außerdem solltest du darauf achten, dass du auf dem Seitenstreifen nicht zu lange stehst, da das zu Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer führen kann.

Parken ohne Parkschein? Vermeide unnötige Kosten!

Du hast einen Parkplatz gefunden und willst kurz eine Sache erledigen? Keine Sorge, wenn du nicht länger als drei Minuten im Auto sitzt, begehst du keinen Parkverstoß. Aber sobald du länger als drei Minuten im Auto sitzt, ohne einen Parkschein zu lösen, handelst du dir ein Verwarnungsgeld ein. Es gilt also: Halten ohne Parkschein ist okay, Parken ohne Parkschein aber nicht. Wenn du also im Parkhaus bzw. an der Straße länger als drei Minuten stehen bleibst, hole dir lieber einen Parkschein, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Parkplatzrichtlinien: 10€ Bußgeld für Verstöße

Du weißt sicherlich, dass es äußerst wichtig ist, dass man als Autofahrer „platzsparend“ parkt. Laut Strafgesetzbuch ist es nicht erlaubt, zwei Parkplätze gleichzeitig zu blockieren. Wenn Du dennoch gegen diese Regel verstößt, musst Du mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Deshalb ist es ratsam, dass Du Dich an die Regeln hältst und so viel Platz wie möglich sparst. Parkst Du zum Beispiel an einer Parkuhr, dann achte bitte darauf, dass Du den Parkplatz nicht länger als erlaubt benutzt – denn auch hier drohen Bußgelder, die Du unbedingt vermeiden möchtest.

Achtung: Falsches Parken kann zu MPU und Führerscheinentzug führen

Du solltest öfter mal aufpassen, wo du dein Auto abstellst! Denn wenn du häufig falsch parkst und dabei oft erwischt wirst, droht dir eine Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) und in der Folge auch der Entzug deines Führerscheins. Laut der Deutschen Anwaltauskunft bestehen bei dir dann Zweifel an deiner Fahreignung. Sei daher vorsichtig und parke dein Auto nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Es könnte sonst teuer werden.

Autobahnpanne: Sofort Warnblinkleuchten einschalten!

Du hast eine Panne und liegst auf der linken Spur der Autobahn? Dann ist es wichtig, dass Du sofort die Warnblinkleuchten einschaltest. Ziehe vorsichtig auf den rechten Seitenstreifen, wenn Dir das möglich ist. Falls nicht, dann ist der Mittelstreifen der sicherste Ort, an dem Du Dein Auto abstellen solltest. Stelle Dich so weit wie möglich an den Rand der Autobahn und schalte die Warndreiecke aus, damit Dich andere Fahrer sehen können. Rufe unbedingt die Polizei, um sicherzustellen, dass Du und Dein Auto in Sicherheit sind.

Be- und Entladen deines Autos: 3 Minuten, Auge drauf & Parkregeln beachten!

Klar ist: Be- und Entladen deines Fahrzeugs ist nur dann erlaubt, wenn du deine Einkäufe in die Wohnung bringst. Wichtig ist, dass du dabei maximal 3 Minuten benötigst und dabei immer ein Auge auf dein Auto hast. Das erklärt Janeczek, Rechtsanwalt aus Berlin. Aber du musst auch darauf achten, dass du nicht zu lange parkst. Denn das kann Bußgelder nach sich ziehen. Informiere dich also vorab über die Parkregeln in deiner Stadt. So bist du auf der sicheren Seite!

Parken und Halten an unzulässigen Stellen: §12 der StVO

Du musst immer daran denken, dass es bestimmte Stellen gibt, an denen das Parken und Halten unzulässig ist. Das ist in §12 der Straßenverkehrsordnung genau geregelt. Zu diesen Orten gehören beispielsweise enge und unübersichtliche Straßenstellen, Kurven, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, Bahnübergänge sowie Feuerwehrzufahrten, die amtlich gekennzeichnet sind. Außerdem darfst du an diesen Stellen nicht anhalten, wenn du ein Rettungsfahrzeug auf dem Weg zu einem Einsatz behinderst oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdest. Achte also darauf, dass du nicht an solchen Orten parkst oder hältst, um Ärger zu vermeiden.

Halteverbotszonen: Kein Halten, Egal Wie Kurz!

Du darfst auf keinen Fall in einer Halteverbotszone halten oder parken. Das heißt, du musst immer an einer anderen Stelle anhalten, wenn du etwas be- oder entladen möchtest oder jemanden ein- oder aussteigen lassen willst. Besonders streng ist das absolute Halteverbot, denn hier ist es sogar verboten, kurz anzuhalten, selbst wenn die Dauer des Haltevorgangs weniger als drei Minuten beträgt. Egal wie kurz du auch halten willst – hier ist das nicht erlaubt! Also achte zu deiner eigenen Sicherheit immer darauf, nicht in einer Halteverbotszone zu halten.

Parken im Stadtverkehr: 70 cm Überhang erlaubt

Stuttgart (dpa/tmn) – Wenn Du Dein Auto im Stadtverkehr parkst, musst Du Dich an die Vorschriften halten. Laut Auto Club Europa (ACE) erlaubt der Gesetzgeber es, dass Kombis oder andere Autos mit längerem Überhang bis zu 70 Zentimeter auf den Bürgersteig ragen dürfen. „Das kann für den Fußgänger aber durchaus knapp sein“, sagt Constantin Hack vom ACE. Vor allem in belebten Gegenden kann es zu Problemen kommen. Aus diesem Grund empfiehlt der ACE, dass Autofahrer vor dem Parken die Lage des Bürgersteigs überprüfen und gegebenenfalls einen anderen Parkplatz suchen. So kannst Du sicherstellen, dass alle Fußgänger gefahrlos an Deinem Auto vorbeilaufen können.

Parken in zweiter Reihe: Bußgeld & Gefahren vermeiden

Wenn du in zweiter Reihe parkst, handelst du grundsätzlich verkehrswidrig. Es kostet dich nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Ein einfacher Verstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Wird dadurch jemand anderes behindert oder ist die Behinderung größer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Daher lohnt es sich in jedem Fall, sich an die Verkehrsregeln zu halten und sich an die Parkregeln zu halten. Du sparst nicht nur Geld, sondern schützt auch andere Verkehrsteilnehmer vor unnötigen Gefahren.

Fazit

In Deutschland darf man in zweiter Reihe halten, wenn man dafür eine Erlaubnis hat oder es eine Ausnahme gibt. Meistens ist es nur erlaubt, wenn man mit dem Fahrzeug eine vorübergehende Anhalteposition einnimmt, um ein- oder auszusteigen, Be- oder Entladen oder ein- oder auszuparken. Auch darf man nicht länger als nötig stehen, da es sonst zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Du musst also aufpassen, dass Du nicht zu lange in zweiter Reihe stehst.

Fazit: Wir haben gesehen, dass es eine Reihe von Regeln gibt, nach denen du in zweiter Reihe halten darfst. Wenn du sicherstellen möchtest, dass du nicht zu viel riskierst, versuche, die Regeln zu befolgen und dein Bestes zu geben, um anderen Autofahrern und Fußgängern aus dem Weg zu gehen. Pass also auf, wenn du in zweiter Reihe hältst!

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